Kapitallebensversicherungen

Sie werden sich wundern, hier nicht viel über die herkömmliche Kapitallebensversicherung zu lesen

Viele behapten, dass die Lebensversicherung eine sichere Anlage sei. Hier drei Beispiele die das widerlegen:

Das Bundes-Verfassungsgericht urteilte am 26.07.2005 über die mangelnde Transparenz bei Kapitalversicherungen. Zwischen den Zeilen stehen Sätze, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen:

Die Versicherungsnehmer übertragen den Versicherungsunternehmen durch ihre Prämienzahlung Vermögen, das vollständig in das unternehmerische Eigentum übergeht.
An anderer Stelle formuliert das Gericht, dass "der Versicherungsnehmer sich auf ein Risikogeschäft einlässt, bei dem der Versicherer Eigentümer des ihm überlassenen Vermögens wird und mit ihm grundsätzlich nach freier unternehmerischer Entscheidung umgehen kann".

Übrigens: Deutsche Kapitallebens- und Rentenversicherungen sind laut Urteil AZ: 74047/83 LG Hamburg ganz klar legaler Betrug. Wer diese Tatsache kennt und nichts ändert, verliert ca. 50 % der möglichen Rente.

Deutsche Versicherer arbeiten nach dem Niedrigstwert- und Buchwertprinzip was zur Folge hat, dass Millionen teure Immobilien in den Bilanzen als stille Lasten mit einem €uro Erinnerungswert schlummern und Aktienpakete unter Wert abgerechnet werden und Sie als Kunde nichts davon haben.

Und hier das 3. Beispiel gesetzlich verordnet, Auszug aus dem Versicherungsaufssichtsgesetz VAG)

§ 89 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) :Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen

(1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, daß dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, binnen bestimmter Frist eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung zum Schutz von Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie von dinglichen Sicherheiten der Zentralbanken und von Finanzsicherheiten finden entsprechend Anwendung.

 (2) Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn es besondere Umstände rechtfertigen, namentlich wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer als in einer anderen begründet ist. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt, sonst diese unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt. 
 

Kapitalversicherungen, wozu auch Rentenversicherungen zählen, waren Jahrzehnte das A + O der Alters- und Hinterbliebenen- Vorsorge. Durch die jüngsten wirtschaftlichen Ereignisse mit den Hiobsbotschaften und der zu hoch angesetzten Rendite ist es mit den Glanzzeiten vorbei. Über gesetzliche Anlagevorschriften sind die Gesellschaften sogar verpflichtet in Staatspapiere zu investieren.  2 Währungsreformen hatte Deutschland schon wegen Krieg, die nächste ist für den sozialen Frieden In Europa.

"Festverzinsliche", auch wenn Sie Ihnen als Sicherheit verkauft werden, sind nur Versprechungen.

Entwicklung des Garantiezinses, wohl dem der noch alte Verträge hat, denn hier darf nicht geändert werden


  Jahr des Abschlusses   Garantiezins in %
bis 1986
3,00
1987 bis Juni 1994
3,50
Juli 1994 bis Juni 2000
4,00
Juli 2000 bis 2003
3,25
2004 bis 2006
2,75
2007 bis 2011
2,25
ab 2012
1,75

Der Garantiezins bezieht sich aber nur auf den Sparanteil und bedeutet z.B. bei 20% Kostenanteil wären es schon nur noch 1,4% und infalationsbereinigt können Sie noch Geld mitbringen. Was aus den Überschußanteilen incl. Schlußgewinne wird hat uns die Vergangenheit gezeigt. Da die Gesellschaften der größte Abnehmer von Staatspapieren sind (die Umlaufrendite beträgt nur noch 1,9 %) ist natürlich auch deren Rahmen eng geworden.

Bei den Rententarifen wirkt dramatisch, dass wir immer älter werden. Ein 65-jähriger Mann konnte durchschnittlich in 1987 80,3 Jahre alt werden, 1994 schon 86 Jahre, heute bereits 89 Jahre.
In 2005 lautet daher die neueste Sterbetafel DAV 2004 R. Da die Renten statistisch länger zu zahlen sind, muß die Überschußbeteiligung bei alten Verträgen weiter sinken, bei neuen Tarifen wird die Grundrente niedriger ausfallen.

Nicht ganz so bei den britischen Lebensversicherungen mit anderen Anlagegrundsätzen, die wir grundsätzlich empfehlen können.

Auch der Vorteil der steuerfreien Auszahlung ist ab Neuabschlüsse 2005 dahin - wegen der einheitlichen nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen. Dies ist die Umsetzung eines Urteiles des Bundesverfassungsreichtes, die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und den gesetzlichen Renten zu beseitigen. Damit verliert die deutsche Kapital-Lebensversicherung neben den niedrigen Renditen weiter an Attraktivität.

Ergebnis: Wer Chancen nutzen will, muss bereit sein, auch in risikoreichere Anlagen als in Kapitalversicherungen zu investieren. Diese betreiben aufgrund der schleichenden Inflation eine Kapitalvernichtung, ohne dass Anleger dies spüren. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder von Anfang an genau wissen, dass die Anlage eine "Nullrunde" ist, oder die Chance auf mehr ergreifen - im Bewusstsein, dass nichts wirklich sicher ist.

Wer vorhat, eine sinnvolle Altersvorsorge zu schaffen, dem bleibt nichts anderes übrig, als Anlagen zu suchen, die sieben Prozent aufwärts zumindest in Aussicht stellen. Unterhalb dieser Rendite wird kein Anleger große Sprünge machen und niemals eine ordentliche Altersvorsorge schaffen können.


Für Abschlüsse der Schicht 3 mit Beginn 01.01.2005 gilt dann folgendes:

Die Auszahlung der Gewinne ist grundsätzlich voll steuerpflichtig
= Kapitalauszahlung minus eingezahlte Beiträge (ohne Zusatzversicherungen)

AUSNAHME: der Ablauf beträgt mindestens das 60. Lebensjahr, die Beitragszahlungsdauer betrug mindestens 5 Jahre und die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre, dann halbiert sich der steuerpflichtige Anteil.

Beispiel:

die Beitragssumme beträgt in beiden Fällen bei 100 € im Monat und 35 Jahre Laufzeit 42.000 € ( = eingezahlte Beiträge)
die Überschüsse sowohl in 2004 als auch 2005 betragen 38.299 € = Gesamtauszahlung 80.299 €
ab 2005 wären damit 50 % = 19.150 € steuerpflichtig, bei 30 % Steuersatz wären das 5.799 € an H. Steinbrück

Besser gestellt als früher wird die Verrentung des Kapitals durch die Versicherung. Der steuerpflichtige Ertragsanteil bei.z.B. einem 65-jährigen sinkt von zur Zeit 27 % dann auf 18 %. Dies gilt sogar schon für laufende private Renten. Dafür erfolgt keine staatliche Förderung in der Ansparphaset wie die Riester- oder die Rürup-Rente.

BEISPIEL eines 65 Jährigen bei 1000 € Rente im Jahre 2040 bei 30% Steuersatz

Schicht 1 Rente - Steuerpflichtiger Anteil 100 % = nach Steuer 700 €
Schicht 3 Rente - Steuerpflichtiger Anteil 018 % = nach Steuer 946 € = 246 € mehr Rente

Im Gegensatz zu Schicht 1 (siehe Betriebliche Altersversorgung) haben Sie jedoch die freie Verfügbarkeit, denn hier ist der Vertrag

beleihbar
vererbbar
veräußerbar
übertragbar
kapitalisierbar

 

STERBEGELD- heute wichtiger denn je - selbst der Tod ist nicht umsonst

Die durchschnittlichen Kosten für eine Beerdigung betragen heute rund 5000 €. Von den Krankenkassen gibt es nichts mehr, und viele danken nicht daran, dass sie zwar Lebensversicherungen abgeschlossen haben, die aber meistens mit dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden, und was ist danach? 

Hier haben wir eine Auswahl von vielen Anbietern und auch spezielle Betattungspolicen, lebenslänglich mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer auf das 65. oder 85. Lebensjahr oder gar mit Serviceleistungen ( Übernahme von  Gebühren und Behördengängen usw.)


Kündigung Ihrer Lebensversicherung

Statt zu kündigen, können Sie Ihren Vertrag auch durch uns verkaufen. Anstatt jedes Jahr bescheinigt wird dass trotz eingezahlter Beiträge der Rückkaufswert schwindet hier die Lösung Nr. 1

Sie verkaufen über uns Ihre Police zu einem Kaufpreis von 200% des aktuellen Rückkaufswertes und zahlen Beiträge je nach Bedarf nur für eine Risikolebensversicherung

Lösung Nr. 2:
Auch der LV-Doktor befasst sich Jahren mit den zu niedrigen Rückkaufwerten bei Kündigungen, denn die vorzeitige Beendigung Ihres Versicherungsvertrages bedeutet für Sie einen herben finanziellen Verlust. Die Versicherung zahlt Ihnen nämlich nur den so genannten Rückkaufswert Ihrer Police und berechnet für die Vertragsauflösung Stornogebühren bis zu 10 Prozent.

Doch damit nicht genug: Erfolgt die Kündigung Ihres Vertrages innerhalb der ersten 12 Jahre nach Abschluss, bedient sich außerdem das Finanzamt - es werden 26,40% Kapitalertragssteuer plus Solidaritätszuschlag fällig. Was Ihnen bleibt, ist ein kümmerlicher Rest.

Wenn Sie mehr wissen wollen dann klicken Sie hier

 


 

T I P P S rund um die Lebensversicherung

1.Erstattung von Lebensversicherungsbeiträgen nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)

Die Voraussetzungen (Stand 1.1.2002) für die Erstattung durch den Bund von Beiträgen zu Kapital-, Renten- und Fondspolicen von Wehrdienst- (auch Wehrübung) bzw. Zivildienstleistenden :

1. Mindest-Endalter 60. Lebensjahr:

Ab dem 01.01.2002 werden nach dem Erlass des Bundesverteidigungsministeriums vom 14.07.1999 zum ArbPlSchG Beiträge zu Lebensversicherungsverträgen nur noch erstattet, wenn die Auszahlung der Versicherungssumme frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres vereinbart wurde. Die Vollendung des versicherungstechnischen 60. Lebensjahres reicht also nicht aus.

Ferner müssen 12 Monate vor Einberufung die Beiträge aus eigenem Arbeitseinkommen , das außerdem über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, gezahlt worden sein.

2. Betriebliche Altersversorgung:

Der Arbeitgeber muss die Beiträge sowohl für arbeitgeberfinanzierte als auch für arbeitnehmerfinanzierte (Entgeltumwandlung) Direktversicherungen (auch Pensionskasse und Pensionsfonds) für die Zeit des Wehrdienstes weiter entrichten. Nach Beendigung des Wehrdienstes werden die Beiträge von der Wehrbereichsverwaltung auf Antrag des Arbeitgebers zurückerstattet.

Diese Regelung soll auch um die "Riesterrente" erweitert werden.

2. Vorsicht bei Vertragsänderungen!

Unter bestimmten Bedingungen sind Kapital-Lebensversicherungen bis 31.12.2004 abgeschlossen steuerlich begünstigt, indem ein Sonderausgabenabzug der Beiträge möglich war und die Gewinne steuerfrei bleiben. Vorsicht ist geboten bei wesentlichen Vertragsänderungen. Wesentliche Merkmale des Versicherungsvertrags sind: die Versicherungslaufzeit und -summe, der Versicherungsbeitrag und die Dauer der Beitragszahlung. Sind Änderungen hierzu bei Vertragsabschluss bereits vereinbart, bleiben sie steuerlich unbeachtlich.

Bei nachträglichen Vertragsänderungen wird der Vertrag in einen "alten Vertrag" und einen "neuenVertrag" geteilt. Die auf Verlängerungen oder Erhöhungen entfallenden Bestandteile sind, so die Verwaltung, nur dann als neuer Vertrag begünstigt, wenn auch für sie noch die Mindestlaufzeit von 12 Jahren eingehalten wird. Werden die wesentlichen Merkmale des Vertrags nur vermindert, ergeben sich keine Besonderheiten. Im Zweifelsfall fragen Sie vorher bei der Gesellschaft oder Ihrem Steuerberater an.

3. Bezugsberechtigung

Vorab bemerkt, behandeln Sie Ihre Police wie ein Wertpapier.

Eine Bezugsberechtigung ist schon aus steuerlicher Hinsicht lebenswichtig, bei spezieller Gestaltung lässt sich hier auch Erbschaftssteuer sparen.

Wer im Todesfall Ansprüche geltend machen will, muß Erbe geworden sein und sein recht durch einen Erbschein nachweisen. Das kostet Zeit und Gebühren.
Bei einer Lebensversicherung können durch eine am besten schon bei Antragstellung ausgesprochene Bezugsberechtigung klare Verhältnisse geschaffen werden, und zwar außerhalb des Nachlasses. Es handelt sich um einen "Erwerb von Todes wegen" = Schenkung. Bei größeren Summen können die nicht berücksichtigten Erben aber einen Pflichtteilergänzungsanspruch geltend machen. Diese der Versicherung gemeldete Bezugsberechtigung geht jeder anderen Bestimmung im Testament vor!!!. Deshalb öfter mal überprüfen (nach Scheidung)
Wichtig sind klare und keine allgemeinen Formulierungen, also nicht Ehepartner sondern Name, Vorname, Geb.Datum.
Bei mehreren Bezugsberechtigten können diese nebeneinander zu gleichen Teilen oder in unterschiedlichen Prozentsätzen, oder hintereinander begünstigt werden: ... bei vorzeitigem Tod ...
Natürlich kann auch für den normalen Ablauf eine Bezugsberechtigung ausgesprochen werden, aber im Regelfall setzt man sich selber als begünstigt ein, man weiss ja nie..
Jede Zahlung an Dritte wird außerdem an das Finanzamt gemeldet. Deshalb sollte überlegt werden ob in bestimmten Fällen (z.B. hohen Versicherungssummen bei einer Risikoversicherung) nicht besser der Begünstigte als Versicherungsnehmer eingesetzt wird.

Die Bezugsrechte können Sie zu jederzeit ändern - ausgenommen beim UNWIDERRUFLICHEN BEZUGSRECHT. Eine Änderung ist dann nur mit Einverständnis dieser Person möglich. Sie behalten aber das Gestaltungsrecht (z.B. Kündigung oder Beitragsfreistellung)

Für die übrigen Vermögen sollte am besten der Rat eines Notars eingeholt werden - es ist preisgünstiger als Sie denken und bewahrt vor vielen Überraschungen, die dann nicht mehr korrigiert werden können.

11 -11